Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.06.2005


I. Geltung

S & R(die genaue Bezeichung auf der Homepage) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer Einzelleistungen (wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und S & R. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Das S & R-Reisebüro tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler
zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von dem S & R
- Reisebüro vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs - und Allge meinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Seiten einzusehen. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.

 

 


II. Anmeldung/Leistung


1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen Wege (E-Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise und Beförderungsleistungen.
An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
2. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Das S & R- Reisebüro übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt
keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebensowenig übernimmt das S &R-Reisebüro, die ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.

 


III. Anmeldung für mehrere Personen


1. Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem
S & R Reisebüro und ein Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus
dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigeneVerpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmne des
Buchungsvorganges anerkennen.

 


IV. Buchungsbestätigung


1. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter
ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw.
Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Flugtickets werden Ihnen in der Regel unmittelbar per Post zugesandt. In Ausnahmefällenwerden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /Hinterlegung
ist der vollständige Eingang des Reisepreises bei uns. Wir weisen daraufhin, daß wirLinienflugbuchungen nur bis zu drei Tagen vor Abflug entgegen nehmen können.
3. Im Fall von Pauschalreisen erhalten Sie die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird Ihnen gesondert mitgeteilt.

 


V. Haftung des S & R-Büros


1. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des S & R-Büros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das S & R-Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher
keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualitätdieser Informationen ab.2.

Das S& R-Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den
dreifachen Preis der vermittelten Leistung.

 


VI. Umbuchungen/Rücktritt


1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende
Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
2. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber demLeistungserbringer zu erklären. S & R-Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die vondem jeweiligen Leistungserbringer bei dem S & R-Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von EUR 150,-pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
4. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.

 


VII. Hinweise auf Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

 

1. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andereStaatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
2. Da das S & R-Reisebüro hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter(Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt das S & R-Reisebüro keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung des S & RReisebüros wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen,
um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.

 


VIII. Zahlung


1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt
bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
2. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das S & R-Reisebüro dieangemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden. Insoweit wird auf Ziffer VI. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verwiesen.
4.Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden:
Bankeinzug, Scheck ,Überweisung und bar in Ihrem aus gewähltem Reisebüro. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis überIhre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen.
5. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Das S & R-Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit derBereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumenvon dem S & R-Reisebüro. Werden die Dokumente von dem S & R-Reisebüro an Sie versandt,
tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten.
Dies gilt unabhängig davon, wer dei Kosten für die Versendung trägt.

 


IX. Verjährung


Ansprüche von Ihnen gegenüber dem S & R-Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund- jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung- verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und dem S & R-Reisebüro Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie
oder das S & R-Reisebüro die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 


X. Anwendbares Recht


Die Rechtsbeziehugen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. ie Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

 


XII. Gerichtsstand


Der Anmelder/Reisende kann das S & R-Reisebüro an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem S& R-Reisebüro gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgem einen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des S & R-Reisebüros maßgebend.

 

 

Druckversion | Sitemap
© S & R Reisen 2015 • Mannheimer Str. 71 • 68753 Waghäusel-Wie • Telefon 0 72 54 / 93 20-0 • @-Mail: S-R-Reisen@t-online.de